Als »landwirtschaftlichen Buchstellen« bieten wir Ihnen eine qualifizierte Dienstleistung in allen steuer- und betriebswirtschaftlichen Fragen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.


Unsere Zielsetzung ist die optimale Beratung, um unsere Mandanten bei der Verwirklichung Ihrer Ziele zu unterstützen.


Hierzu werden wir Sie in dem von Ihnen gewünschten Umfang von Verpflichtungen entlasten, damit Sie sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können.


Für weitere Details und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.


Landwirtschaftliche Buchstelle

Dieser gesetzlich geschützte Zusatz zur Berufsbezeichnung wird nur an Personen verliehen, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Sie kann nur Steuerberatern und Rechtsanwälten verliehen werden.


Für die Betreuung von Mandanten aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist es zwar rein rechtlich nicht erforderlich, dass der Berufsträger zuvor die Befugnis zur Führung der Bezeichnung »Landwirtschaftliche Buchstelle« erwirbt. Mit dem Zusatz zur Berufsbezeichnung soll jedoch zum Ausdruck gebracht, dass der Träger dieser Bezeichnung auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe eine besondere Sachkunde nachgewiesen hat.


Der Sachkundenachweis erfordert Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft, im Agrarrecht einschließlich dem landwirtschaftlichen Erbrecht, des Agrarkreditwesens und der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft.


Beratungsfelder

Das Beratungsfeld der »landwirtschaftlichen Buchstellen« geht über die üblicherweise wahrgenommene »klassische« Landwirtschaft mit Ackerbau und Viehhaltung hinaus. Auch Forstbetriebe, Baumschulen und Betrieb mit Weihnachtsbaumkulturen zählen zum Betätigungsfeld. Ebenso Gärtnereibetriebe, der Zierpflanzen- sowie der Obst- und Gemüseanbau. Sogar unbekanntere oder exotisch anmutenden Erwerbsformen wie die Teichwirtschaft, Imkereien und Wanderschäfereien zählen zu den landwirtschaftlichen Betrieben.

Landwirtschaftliche Buchstelle