Warum Zusatzqualifikation »landwirtschaftlichen Buchstelle«?


1. Sicherung der Beratungsqualität


Die Berufsbezeichnung »landwirtschaftlichen Buchstellen« kann als besondere Zusatzqualifikation angesehen werden, die auch der Information der Mandanten und der Sicherung der Beratungsqualität dient.

Dem Erfordernis, dass eine »besondere« Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nachgewiesen werden muss, ist zu entnehmen, dass nicht jede nachgewiesene Sachkunde ausreichend sein soll, dass sich vielmehr aus den Nachweisen eine Befähigung zur Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe über das übliche Maß hinaus ergeben muss; die Nachweise sollen mit anderen Worten den Betreffenden als Spezialisten auf dem genannten Gebiet kennzeichnen.


So kann sichergestellt werden, das die zahlreichen Ausnahmeregelungen sowie die steuerlichen und außersteuerlichen Vergünstigungen vollständig ausgeschöpft werden. Gerade in der heutigen Wirtschaftssituation wird der Landwirt oder Forstwirt besondere Kentnnisse in den wesentlichen der Land- und Forstwirtschaft erwarten. Die zugelassenen Landwirtschaftlichen Buchstellen informieren und beraten über Themen wie die Hofübergabe und das Höferecht sowie über die Möglichkeiten staatlicher und öffentlicher Förderungen. Sie unterstützen bei den Besonderheiten der landwirtschaftlichen Buchführung und ergänzen diese um die immer notwendiger werdende betriebswirtschaftliche Beratung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft.


2. Besonderheit der land- forstwirtschaftlichen Mandate


Derzeit sind rund 1,2 Millionen Menschen haupt- oder nebenberuflich in der deutschen Landwirtschaft tätig. Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe (ab 2 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche) liegt derzeit in Deutschland bei rund 350.000. Diese Zahl verringert sich derzeit jährlich um ca. 3,5 Prozent. Die durchschnittliche Flächenausstattung erreichte rund 48 ha.

Dieser Trend zeigt deutlich, dass sich nicht nur die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer immer stärker betriebswirtschaftlichen Erfordernissen einer Marktwirtschaft anpassen müssen, sonder auch deren Berater sich zu kompetenten Gesprächspartner qualifizieren müssen.


Dieser stetige Wandel gibt letztendlich auch das Hauptbetätigungsfeld der »Landwirtschaftlichen Buchstellen« vor. Gefragt und gefordert sind Landwirte als betriebswirtschaftlich und neuerdings vermehrt ökologisch ausgerichteter landwirtschaftlicher Unternehmer. Der stigmatisierte »Subventionsoptimierer« ist längst kein zukunftsweisendes Konzept mehr.


Dem folgend muss die auch Beratung der Land- und Forstwirte neu ausgerichtet und stetig den Anforderung angepasst werden. Der betriebswirtschaftlichen Beratung einschließlich des Ratings für Zwecke der Kreditvergabe kommt immer größerer Bedeutung zu. Die reine Beherrschung steuerlicher Besonderheiten ist längst nicht mehr genügend.


Durch entsprechende fachliche Ausbildung müssen sich die Berater der Land- und Forstwirtschaft in die Lage versetzen, spezifische Beratung für Land- und Forstwirte anzubieten.


  • Land- und forstwirtschaftliche betriebswirtschaftliche Beratung
  • Aufzeigen von Einkommensalternativen außerhalb der Landwirtschaft (z.B. Hofladen und Hofcafe)
  • Besonderheiten der steuerlichen Gewinnermittlung für Land- und Forstwirte
  • Beachtung der strukturelle Entwicklung und gesellschaftsrechtliche Gestaltungen
  • Beratungen zur Hofübergabe mit besonderer steuerliche Bewertung
  • Vermeidung von Nachteilen aus der Abgrenzung zur Gewerblichkeit und Liebhaberei
  • Forstwirtschaftliche Steuererleichterungen (Kalamitäten u.a.) und verbesserte Nutzung der forstlichen Vermögensreserven

Die Politik gibt durch die Setzung von Themenschwerpunkten zu einem wesentlichen Teil die aktuellen Beratungsfelder vor


  1. Politik für ländliche Räume: Ziel eines ganzheitlichen Ansatzes, der sowohl den Agrar- und Umweltbereich als auch die Förderung von Einkommensalternativen außerhalb der Landwirtschaft (z.B. die Unterstützung von Hofladen und Hofcafes) umfasst
  2. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirte durch veränderte Marktpolitik auf nationalen und europäischer Ebene
  3. Förderung der nachwachsenden Rohstoffe: Von den 4,6 Prozent, die die erneuerbaren Energien insgesamt derzeit zur Deckung des Primärenergiebedarfs in Deutschland beitrugen, entfielen rund zwei Drittel auf die Biomasse.
  4. Forstpolitik: Maßnahmen zur Erhöhung der Stabilität der Wälder durch vermehrten Umbau von Reinbeständen in stabile Laub- und Mischbestände
  5. Umweltaspekte der Land- und Forstwirtschaft: Hier insbesondere die Suche nach praxisgerechte Lösungen für die Nutzung biotechnologischer Verfahren in der Landwirtschaft, Strategien zur Agrobiodiversität zum Zwecke der Erhaltung tiergenetischer Ressourcen und Verbesserung des Bodenschutzes sowie der Tiergesundheit und Futtermittelsicherheit
Landwirtschaftliche Buchstelle